1) Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen &Abweichungen
a. Nachstehende Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungsverträge zwischen der Beluga Schwimmschule und dem/der TeilnehmerIn am Schwimmkursunterricht bzw. der auftraggebenden Person.
b. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. gelten nur, wenn sie von der Beluga Schwimmschule ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt wurden.
2) Angebote, Zustandekommen des Vertrages
a. Die Angebote der Beluga Schwimmschule sind individuell vereinbar.
b. Der Vertrag mit der Beluga Schwimmschule kommt nach Anmeldung per E-Mail mit der Buchungsbestätigung zustande, sofern die Einverständniserklärung abgegeben wird.
c. Liegen mehr Anmeldungen als freie Kursplätze vor, bietet die Beluga Schwimmschule an, sich auf einer Warteliste führen zu lassen. Die potenziellen TeilnehmerInnen bzw. AuftraggeberInnen erhalten dann telefonisch oder per E-Mail eine Nachricht, sobald ein Platz in dem von Ihnen gewünschten Kurs frei wird.
3) Leistungen
a. Art und Umfang der vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem Vertrag (der in der Honorarnote ersichtlichen individuellen Vereinbarung zwischen der Beluga Schwimmschule und dem/der TeilnehmerIn bzw. AuftraggeberIn) und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
b. Der Kursbeitrag für alle Kurse mit Elternbeinhaltet die Kursgebühr und den Eintritt für eine/n Erwachsene/n und das teilnehmende Kind; bei Kursen.
c. Die Beluga Schwimmschule verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung der Schwimmkurse mittels geeigneter Kursleitung.
d. Die Beluga Schwimmschule behält sich vor, bei Verhinderung der Kursleiterin einen Ersatztermin anzubieten.
e. Ein Schwimmkurs kommt nur zustande, wenn sich die erforderliche Anzahl von 7 TeilnehmerInnen dafür anmeldet.
4) Gewährleistungen und Schadenersatz
a. Arbeitskämpfe, Krieg, Feuer, hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störungen der Energie- und Rohstoffversorgung und sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnliche Ereignisse, welche die Beluga Schwimmschule nicht zu vertreten hat, befreien die Beluga Schwimmschule für die Dauer ihrer Auswirkungen von ihrer Verpflichtung zur Vertragserfüllung.
Bei Verzug oder Unmöglichkeit wird ein Ersatztermin nach Wahl der Schwimmschule vereinbart.
b. Schadenersatz ist für den Fall des Leistungsverzugs und der von der Beluga Schwimmschule zu vertretenden Unmöglichkeit, soweit diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, auf € 10,- beschränkt.
Der Anspruch wegen leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
c. Bei Ausfall des vereinbarten Schwimmbades wird der Kurs in einem nach Ermessen der Beluga Schwimmschule geeigneten Bad abgehalten oder ein Ersatztermin angeboten. TeilnehmerInnen können bei Bekanntgabe des Ortswechsels wählen, ob sie an dem Kurs teilnehmen wollen oder ihn aussetzen und das aliquote Entgelt, das auf den ausgesetzten Teil des Kurses entfällt, auf Verlangen zurückbezahlt bekommen wollen.
d. Ebenso wird das Entgelt für nicht konsumierte Stunden erstattet, wenn die Beluga Schwimmschule einen bereits begonnen Kursstorniert.
e. Die Teilnahme an Kursen erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung der TeilnehmerInnen und deren Begleitpersonen. Für Kinder und Erwachsene kann keine Haftung übernommen werden.
f. Die Aufsichtspflicht vor, nach und während der Schwimmkurse obliegt stets den Begleitpersonen.
g. Für Gegenstände, die in die Kurse mitgenommen werden, oder für sonstige unmittelbare Schäden und Kosten inklusive Verdienstausfall, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, Reisekosten, Folge-und Vermögensschäden jeder Art übernimmt die Beluga Schwimmschule keinerlei Haftung.
5) Zahlungsmodalität, Rücktritt vom Vertrag
a. Mit Vereinbarung des jeweilig gewählten Kurses, Abgabe der Einverständniserklärung und Ausstellung der Buchungsbestätigung durch die Beluga Schwimmschule entsteht die Zahlungspflicht des gesamten Kursbetrages. Die Zahlung der Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, jedenfalls aber 10 Tage vor Kursbeginn, ohne jeden Abzug zu leisten, und zwar auf das auf der Honorarnote angegebene Konto. Die Rückzahlung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger bestrittener oder nicht rechtskräftiger Gegenforderungen ist ausgeschlossen.
b. Unregelmäßige Teilnahme, Krankheit/Unfall oder die Verhinderung aus persönlichen Gründen entbinden den/die TeilnehmerIn bzw. AuftraggeberIn nicht von der Zahlung des vollen Kursbetrages.
c. Ein Rücktritt vom Vertrag durch eine/n TeilnehmerIn bzw. AuftraggeberIn kann nur bis zwei Wochen vor Beginn des Kurses kostenlos erfolgen. Erfolgt der Rücktritt innerhalb der zwei Wochen vor Beginn des Kurses, muss der volle Kursbetrag entrichtet werden, außer der/die TeilnehmerIn bzw. AuftraggeberIn nennt eine/n ErsatzteilnehmerIn, der/die die Kursgebühren trichtet und an dem Kurs teilnimmt.
d. Die Kompensation mit allfälligen Gegenleistungen, aus welchem Grund auch immer, ist unzulässig.
6) Erfüllungsort
a. Erfüllungsort für alle vereinbarten Leistungen ist das jeweilige Schwimmbad laut Kursangebot oder ein geeignetes Ersatzbad.
7) Datenschutz und Internet
a. Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist besonders wichtig. Ihre Daten werden daher ausschließlich auf Grundlagen dieser gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO 2018, TKG 2003) verarbeitet. Mit dieser Verordnung werden alle Institutionen, die personenbezogene Daten erheben und diese elektronisch verarbeiten, verpflichtet, die betreffenden Personen über alle relevanten Aspekte in Bezug auf die erhobenen Daten zu informieren.
b. Ihre Daten werden nur für betriebsinterne Zwecke genutzt und keinem Dritten zugänglich gemacht.
c. Die gesamten Internetseiten, ihr Design, ihre Programmierung und ihre Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Kein Teil dieser Publikation, der gesamten Web-Site, der Social-Media-Accounts, Mailings oder anderen Materialien darf ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung in irgendeiner Form reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfacht oder vereinbart werden.
8) Foto- und Videoaufnahmen
a. Die in den Kursen gemachten Fotos und Videos werden für Werbezwecke verwendet. Wenn dies nicht erwünscht ist, muss dies schriftlich bei der Beluga Schwimmschule deponiert werden.
b. Um allen TeilnehmerInnen bzw. AuftraggeberInnen aus den entsprechenden Kursen die in den Schwimmstunden getätigten Fotos unkompliziert und ohne großen Aufwand zur Verfügung stellen zu können, wird diesen ein Link zu einer Google Drive Gruppe mit den Fotos der am jeweiligen Kursteilnehmenden Personen übermittelt, um sich dort die gewünschten Bilder in einem Zeitraum von 3 Monaten herunterzuladen und lokal zu speichern. Die Einwilligung dazu ist freiwillig und erfolgt durch die bei Vertragsabschlussunterzeichnete Einverständniserklärung. Wird das Einverständnis nicht erteilt, entstehen keine Nachteile, jedoch hat die teilnehmende bzw. auftraggebende Person selbst dafür zu sorgen, dass sie nicht auf Fotos zu sehen ist, zum Beispiel in Gruppensituationen. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich widerrufen werden.
9) Gesundheit:
a. Jede/r TeilnehmerIn muss bei Antritt des Kursessportgesund sein. Eine ärztliche Bescheinigung wird nicht verlangt, eine Untersuchung vor Kursbeginn aber empfohlen.
b. Mit dem Erscheinen zur Kursstunde wird bestätigt, dass der/die TeilnehmerIn nicht unter einer bekannten gesundheitlichen Beeinträchtigung leidet, die gegen die Teilnahme am Kurs spricht. Bekannte Beeinträchtigungen, die eine Gefährdung darstellen können, sind der Beluga Schwimmschule unverzüglich zu melden. Die Beluga Schwimmschule übernimmt keine Haftung.
c. Kommt ein/e TeilnehmerIn trotz ansteckender Krankheit (z.B. Bindehautentzündung etc.) zum Kurs, kann die Kursleitung den/die TeilnehmerIn nach Hause schicken. Diese Stunde gilt jedoch als abgehalten.
10) Hausordnung und Sicherheit:
a. Alle Weisungen, die zur Sicherheit und zum Schutz der körperlichen Gesundheit der TeilnehmerInnen notwendig sind, sind strikt einzuhalten.
Andernfalls ist die Kursleitung berechtigt, den/die entsprechende TeilnehmerIn vom Kurs auszuschließen. Eine Erstattung der Kursgebühr erfolgt nicht.
b. Bei groben Verstößen gegen die allgemeinverbindlichen Verhaltensregeln können KursteilnehmerInnen ohne Ersatzansprüche vom Unterricht ausgeschlossen werden. Lassen Sie Ihr Kind niemals alleine ins Schwimmbad und auf keinen Fall vor Beginn des Kurses ins Wasser!
c. Die TeilnehmerInnen sind verpflichtet, sich an die Hausordnung des jeweiligen Schwimmbades zu halten. Diese hängen in allen Schwimmbädern aus und können jederzeit gelesen werden. Weisungen des zuständigen Personals im betreffenden Schwimmbad sind Folge zu leisten.
11) Rechtswahl, Gerichtsstand
a. Für Verträge zwischen dem/der TeilnehmerIn bzw. AuftraggeberIn und der Beluga Schwimmschule kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz der Beluga Schwimmschule vereinbart.